
Allgemeine Hinweise:
Für die Beantragung der notwendigen Visa empfehlen wir Ihnen den umfassenden Service unseres Partners CIBT VisumCentrale GmbH. Zum Costa Vorzugspreis unterstützen Sie die Mitarbeiter der CIBT VisumCentrale unter Tel. +49 30 230 959 198 in der Zeit von Mo. - Fr. von 08:00 bis 19:00 Uhr in allen Fragen rund um Einreisebestimmungen und benötigte Dokumente.
Im Costa-Online-Visumportal finden Sie unter www.cibtvisas.de/costa die visumspflichtigen Reisen der nächsten Monate. Dort können Sie Ihren Visumsantrag einfach selbst online stellen.
Für alle Reisen, bei denen nicht ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, benötigt jeder Reisende einen nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (auch unter 10 Jahren) benötigen einen Kinderreisepass mit Lichtbild, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. In einigen Ländern wird jedoch auch für Kinder ein normaler Reisepass als Einreisedokument gefordert. Daneben wird in vielen Ländern auch ein noch gültiger Kinderausweis mit Lichtbild und dem Vermerk „Nationalität deutsch“ als ausreichend anerkannt.
Für alle Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie im Schengenraum, hierzu zählen z.B. auch Norwegen und Island, angelaufen werden, benötigt jeder Reisende einen nach Reiseende noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen einen Kinderreisepass mit Lichtbild.
Aufgrund der oft nicht einheitlichen Praxis bei der Einreise und der zum Teil auch kurzfristigen Änderungen empfehlen wir dringend, sich noch einmal rechtzeitig vor Reisebeginn über die dann aktuellen Einreisebestimmungen, insbesondere auch die für Kinder, zu informieren. Hierfür stehen Ihnen u. a. die Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) zur Verfügung.
Die Hinweise zu den Einreisebestimmungen gelten für Gäste mit deutscher Staatsbürgerschaft, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft oder Erstwohnsitz im Ausland). Deutsche Staatsbürger, bei denen besondere Verhältnisse gegeben sind, sowie Angehörige anderer Nationen erkundigen sich bitte rechtzeitig über die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei dem für sie jeweils zuständigen Konsulat. Wir bitten zu berücksichtigen, dass eine Einreise ohne ein ausreichendes und gültiges Reisedokument zu erheblichen Kosten für den jeweiligen Reisenden führen kann. Bitte prüfen Sie vor der Abreise, ob Sie im Besitz der für die ausgewählte Kreuzfahrt erforderlichen Ausweispapiere sind und kontrollieren Sie deren Ablaufdatum. Sollte ein Passagier nicht im Besitz gültiger Ausweispapiere sein, so kann er nicht an Bord gehen, und ihm steht keine Erstattung des Kreuzfahrtpreises zu.
Touristenvisa:
Bitte beachten Sie, dass alle Gäste, unabhängig von ihrer Nationalität, selbst dafür verantwortlich sind, vor der Abreise aus Deutschland bei ihren Botschaften/Konsulaten die einzelnen Visa für die bereisten Länder zu beantragen. Die Gäste müssen außerdem bei der Buchung und bei kurz bevorstehender Abreise kontrollieren, ob weitere Visa Nützliche Informationen nötig sind oder es Änderungen gegenüber den Anmerkungen, die in diesem Katalog zu finden sind, gegeben hat. Costa Kreuzfahrten übernimmt keinerlei Verantwortung, falls die Gäste nicht im Besitz der erforderlichen Visa sind.
Anmerkung:
Pässe können zum Zweck der Vorlage bei den diversen Hafenbehörden vom Costa Personal bei der Einschiffung eingezogen und für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt einbehalten werden. Falls ein Gast seinen Pass benötigen sollte, kann er ihn sich vorübergehend aushändigen lassen. Zusätzlich zu den vorgenannten Reisedokumenten benötigen deutsche Staatsbürger für die meisten der in diesem Katalog genannten Zielgebiete kein gesondertes Visum. Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen oder Besonderheiten bezüglich Pass- und Visabestimmungen einzelner Zielgebiete.
Besondere Hinweise für Kinder und Minderjährige:
Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise im Reisebüro, bei den zuständigen Botschaften und Konsulaten oder beim Auswärtigen Amt (Kontaktdaten: www.auswaertiges-amt.de), welche Ausweispapiere/Visa Ihr Kind für die angelaufenen Häfen (Länder) der Kreuzfahrt benötigt. Für Kreuzfahrten ab/bis oder mit Zwischenstopp in den USA benötigen Kinder (auch Babys) einen eigenen maschinenlesbaren Reisepass (lesen Sie hierzu bitte den Abschnitt USA auf Seite 204). Wichtig: Falls ein Kind nicht mit seinen Eltern oder nur mit einem Sorgeberechtigten reist, muss das Kind eine schriftliche Einverständniserklärung des/ der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit sich führen. Diese sollte mindestens in englischer Sprache verfasst und vom entsprechenden Konsulat des Reiselandes amtlich beglaubigt sein. Gegebenenfalls muss die Einverständniserklärung in einer weiteren Sprache (z. B. in der Landessprache des Reiselandes) verfasst und beglaubigt werden. Bitte informieren Sie sich hierüber rechtzeitig auf www.auswärtiges-amt.de und oder bei den zuständigen Konsulaten/Botschaften.